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Aktuelle Rezension

REZENSION

  • Kommentar zum Zuwanderungsgesetz – Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz/EU, erschienen im Richard Boorberg Verlag, Stuttgart, 2005, 752 Seiten, 59,- Euro, ISBN 3-415-03421-6
  • Das neue Zuwanderungsrecht - Textausgabe mit Einführung,
    erschienen im Richard Boorberg Verlag, Scharrstr. 2, 70563 Stuttgart, 2005, 2., überarbeitete und erweiterte Auflage, 362 Seiten, 13,80 Euro,
    ISBN 3-415-03519-0

Seit dem 1. Januar 2005 ist in Deutschland das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten, das eine grundlegende Novellierung des Ausländerrechts bewirkt hat. Passend dazu ist nun im Richard Boorberg Verlag in Stuttgart eine Textausgabe mit einer ausführlichen Einführung zum Zuwanderungsgesetz sowie ein Kommentar erschienen. Aus Sicht der Wirtschaft forderte die fortschreitende Internationalisierung der Arbeitsmärkte für Fach- und Führungskräfte ein klares Regelwerk für die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte. Auch eine arbeitsmarktorientierte Zuwanderung muß aus Sicht der Wirtschaft angesichts der demographischen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt möglich sein. Die Ausländerbeschäftigung hat deswegen zunehmend Bedeutung für die Unternehmen. Bei beiden Werken handelt es sich also um nützliche Handbücher für die betriebliche Praxis. 

Durch das neue Zuwanderungsgesetz wurde das Verfahren der Genehmigung vereinfacht. Das bisherige doppelte Genehmigungsverfahren für Arbeitserlaubnis und Aufteilsgenehmigung wird durch ein internes Zustimmungsverfahren ersetzt. Anstatt der bisherigen fünf Aufenthaltstitel gibt es nur noch eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis und eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Neben dem Zuwanderungsgesetz in der neuen Form gibt es weitere neue Gesetze und Verordnungen, die zur Durchführung des Zuwanderungsgesetzes wichtig sind. All dies erfasst die neue Textausgabe aus dem Boorberg-Verlag. Zahlreiche Synopsen stellen altes und neues Recht gegenüber. Dies wird durch ein ausführliches Stichwortverzeichnis ergänzt, die die Suche nach der einschlägigen Norm erleichtert. Doch was bedeutet für den juristischen Laien eine Textsammlung, wenn der Inhalt des Gesetzes schwer verständlich oder deren Bedeutung nicht ohne weiteres erfasst werden kann. Hier hilft der im gleichen Verlag erschienene Kommentar zum Zuwanderungsgesetz, der von Praktikern aus dem Bereich des Ausländerrechts erstellt wurde. Der Aufbau des Kommentares orientiert sich an den Bedürfnissen der Praxis: Zu jedem Paragraphen stellen die Verfasser zunächst die alten Regelungen dar, bevor sie die neuen umfassend und anschaulich kommentieren. Der Kommentar soll somit eine zuverlässige „Erste Hilfe“ beim Verständnis des Zuwanderungsgesetzes sein.

Gernot Imgart